Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht
an einem Werktag


Hinweis:

  • Verkaufsstellen dürfen jährlich an bis zu vier Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 20 Uhr bis 24 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden öffnen, sofern sie dies mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Öffnung bei der Stadt Dachau, Bürgerbüro, angezeigt haben.
  • An folgenden Tagen ist eine Öffnung der Verkaufsstelle über die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes hinaus nicht zulässig: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester sowie der jeweilige Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag

Persönliche Daten

Gewerbebezogene Daten

Persönliche Daten - Ansprechpartner

Angaben zur Betriebsstätte , bei der die verkaufsoffene Nacht stattfinden soll

Verkaufsoffene Nacht

Hinweis:

Sie können an max. 4 Werktagen (Mo.-Sa.) im Jahr verkaufsoffene Nächte beantragen, jeweils bis max. 24:00 Uhr.

Stadt Dachau

Konrad-Adenauer-Straße 2-6 I 85221 Dachau I 08131-75-0 I stadt@dachau.de

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